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   VG Regensburg, 11.12.2013 - RO 7 K 12.1842   

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VG Regensburg, 11.12.2013 - RO 7 K 12.1842 (https://dejure.org/2013,37541)
VG Regensburg, Entscheidung vom 11.12.2013 - RO 7 K 12.1842 (https://dejure.org/2013,37541)
VG Regensburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - RO 7 K 12.1842 (https://dejure.org/2013,37541)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.10.2010 - C-61/09

    Landkreis Bad Dürkheim - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und

    Auszug aus VG Regensburg, 11.12.2013 - RO 7 K 12.1842
    Nach Ergehen der Entscheidung des EuGH vom 14.10.2010 (Az. C - 61/09) hatte der Kläger die Fortsetzung des Verfahrens beantragt.

    21 Die Beihilfefähigkeit der Fläche hängt allein von ihrer tatsächlichen Nutzung (auch) als landwirtschaftliche Fläche ab (vgl. EuGH, U. v. 14.10.2010 - Rs. C-61/09).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2009 - 8 A 10938/08

    Vorabentscheidungsersuchen zur Beihilfefähigkeit einer Bewirtschaftungsfläche

    Auszug aus VG Regensburg, 11.12.2013 - RO 7 K 12.1842
    Das abgetrennte Verfahren wurde zugleich bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Vorlage des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Az. 8 A 10938/08.OVG) ausgesetzt.
  • BVerwG, 26.11.2012 - 3 B 17.12

    Landwirtschaft; Beihilfe; Zahlungsanspruch; beihilfefähige Fläche;

    Auszug aus VG Regensburg, 11.12.2013 - RO 7 K 12.1842
    Es kann dahinstehen, ob die Einschränkung der Förderfähigkeit auf die "hauptsächliche Nutzung" als Präzisierung der bisherigen Regelung unter Beibehalten der Grundstruktur (so BVerwG, B. v. 26.11.2012 -3 B 17/12) bereits im hier betroffenen Zeitraum entsprechende Anwendung finden muss.
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2011 - 10 LC 174/09

    Vereinbarkeit eines hohen Grasaufwuchses zur Vermeidung von Vogelschlag bei

    Auszug aus VG Regensburg, 11.12.2013 - RO 7 K 12.1842
    Diese Aspekte wurden vom EuGH vielmehr lediglich als weitere Erwägungen im entschiedenen Fall angeführt (so auch OVG Lüneburg, U. v. 20.12.2011 -10 LC 174/09).
  • VG Regensburg, 15.11.2018 - RO 5 K 17.1331

    Beihilfefähigkeit eines Solarparks

    Deshalb war bereits beim Verwaltungsgericht Regensburg ein Verfahren mit dem Az. RO 7 K 12.1842 anhängig, bei dem der Kläger obsiegte.

    In der mündlichen Verhandlung im damaligen Verfahren Az. RO 7 K 12.1842 haben die Beteiligten übereinstimmend erklärt, dass die Größe der für die Beweidung nutzbaren Fläche beim Feldstück 181 11 ha und bei der bebauten (westlichen) Fläche des Feldstücks 180 3, 82 ha beträgt.

    Für diese Flächen erhielt der Kläger in der Vergangenheit Betriebsprämien und Ausgleichszulagen, da die Flächen aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 19.4.2016 Az. 21 B 15.2391 und des vorausgegangenen Urteils des VG Regensburg vom 11.12.2013 Az. RO 7 K 12.1842 als beihilfefähige Flächen anzuerkennen waren.

    Zudem werde klargestellt, dass die Größe der für die Beweidung nutzbaren Flächen beim Feldstück 181 (Solar ... 1) 11 ha und bei der bebauten westlichen Fläche des Feldstücks 180 (Solar ... 2) 3,82 ha beträgt, wie bereits im Verfahren des VG Regensburg Az. RO 7 K 12.1842 unstreitig gestellt war.

    Zur Begründung der Klage wird in verschiedenen Schriftsätzen, u.a. durch Bezugnahme auf das bereits abgeschlossene Verfahren (RO 7 K 12.1842), im Wesentlichen folgendes ausgeführt:.

    Ergänzend wird auf die gewechselten Schriftsätze der Parteien, auf die Gerichtsakten (Urteil des Verwaltungsgericht Regensburg vom 11.12.2013, Az. RO 7 K 12.1842) sowie auf den vorgelegten Vorgang des Beklagten Bezug genommen.

    Der Kläger hat im gerichtlichen Verfahren nachvollziehbar und glaubhaft dargelegt, dass er im Rahmen seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit weder durch die Intensität noch durch Art, Dauer und Zeitpunkt einer gewerblichen Nutzung der streitgegenständlichen Flächen durch die Solaranlage nennenswert oder stark eingeschränkt ist (so auch VG Regensburg vom 11.12.2013, Az. RO 7 K 12.1842).

    Wie sich aus den Feststellungen im Urteil des VG Regensburg vom 11.12.2013, Az. RO 7 K 12.1842, ergibt, kann der Kläger die Flächen jederzeit für Weidezwecke nutzen.

  • VGH Bayern, 01.06.2021 - 6 BV 19.98

    Zahlungsansprüche für Flächen, auf denen ein Solarpark errichtet ist und die

    Das Verwaltungsgericht verpflichtete mit rechtskräftig gewordenem Urteil vom 11. Dezember 2013 den Beklagten, dem Kläger bezüglich des Feldstücks 180 für eine Fläche von 3, 82 ha und bezüglich des Feldstücks 181 eine Fläche von 11 ha im Jahr 2007 durch Aktivierung von Zahlungsansprüchen Basisprämie zu gewähren (VG Regensburg, U.v. 11.12.2013 - RO 7 K 12.1842 - und nachfolgend BayVGH, U.v. 19.4.2016 - 21 B 15.2391 - BayVBl 2017, 57).
  • VGH Bayern, 19.04.2016 - 21 B 15.2391

    Durch Schafe beweidetes Grünland in Solarpark berechtigt zu Betriebsprämie

    Das statistisch erledigte Verfahren RO 7 K 10.2160 wurde auf Antrag des Klägers unter dem Az. RO 7 K 12.1842 fortgeführt.
  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 21 B 15.2391

    Landwirtschaftsrecht; Betriebsprämie für 2007; Zur Schafbeweidung genutzte

    Das statistisch erledigte Verfahren RO 7 K 10.2160 wurde auf Antrag des Klägers unter dem Az. RO 7 K 12.1842 fortgeführt.
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